Kleinere Betriebe übertragen ihre Finanzbuchhaltung von jeher ihrem Steuerberater. Größere Unternehmen hätten dagegen noch vor wenigen Jahren ihr Rechnungswesen keinesfalls ausgelagert. Das hohe Rationalisierungspotentials sowie der Wunsch nach einer hohen Stabilität und Qualität, aber auch die enormen Fortschritte in der IT haben in den letzten Jahren zu einem enormen Sinneswandel geführt. Ob teilweise oder vollständig, befristet oder unbefristet – Outsourcing hat sich auch im Rechnungswesen zu einer häufig genutzten Option entwickelt. Zentrale Voraussetzung ist die Datensicherheit. Nicht zuletzt deshalb arbeiten wir in der Regel mit Ihrer Software: So vermeiden wir zusätzliche Schnittstellen und vereinfachen „nebenbei“ die Konsolidierung.
Ihre Ansprechpartnerin
Jennifer Töberg
Typische Aufgaben, die von einem externen Dienstleister übernommen werden können:
- Validierung von Eingangsrechnungen
- Prüfung von Eingangsrechnungen (Einholen von Freigaben)
- Buchen von Eingangsrechnungen
- Erstellung von Zahlungsvorschlagslisten
- Bankbuchungen
- Anlagenbuchhaltung
- Abgrenzungsbuchungen
- Intrastat-Meldungen
- Reporting
- ZM-Meldungen
- Z5-Meldungen
- K3-Meldungen
- K4-Meldungen